Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Transparente Regeln für eine faire Zusammenarbeit.

Bei reinsolar legen wir Wert auf Klarheit und Vertrauen.
In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen findest Du alle wichtigen Informationen zu Leistungen, Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen, Gewährleistung und Haftung – verständlich und transparent geregelt.

1. Geltungsbereich 📌

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln alle Verträge zwischen der

reinsolar GmbH
Hegstieg 22, 47199 Duisburg
Handelsregister: Amtsgericht Duisburg, HRB 36468
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Roquet Sebastian
– nachfolgend „reinsolar“, „wir“, „uns“

und unseren Kunden
– nachfolgend „Kunde“, „Sie“, „Ihr“.

Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dies gilt auch, wenn wir Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringen.

👤 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt.
🏢 Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt.

Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist jederzeit abrufbar unter:
👉 https://reinsolar.de/AGB


 

2. Angebot und Vertragsschluss ✍️

2.1 Angebot
Unsere Angebote sind für einen Zeitraum von zwei (2) Wochen ab Zugang beim Kunden verbindlich. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme in Schrift- oder Textform, sind wir nach Fristablauf nicht mehr an das Angebot gebunden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung der Annahmeerklärung.

2.2 Vertragsgrundlage
Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ist ausschließlich das Angebot von reinsolar einschließlich dieser AGB maßgeblich. Frühere mündliche Zusagen oder Nebenabreden werden durch das angenommene Angebot ersetzt.

2.3 Selbstbelieferung
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Über Verzögerungen oder Nichtverfügbarkeiten informieren wir den Kunden unverzüglich.


 

3. Bedingungen und Voraussetzungen beim Kunden 🏠

3.1 Rechtliche Voraussetzungen
Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung und Bereitstellung aller jeweils aktuellen und anwendbaren (bau-)rechtlichen, öffentlich-rechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen, die für Installation und Betrieb der Anlage erforderlich sind.

3.2 Genehmigungen und Zustimmungen
Der Kunde holt alle erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und/oder Mitteilungen rechtzeitig vor Beginn der Installation ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Vollmacht allein stellt keine abweichende Vereinbarung dar.

3.3 Netzanschluss und Einspeisung
Der Kunde ist verantwortlich für die Prüfung der gesetzlichen und technischen Voraussetzungen zur Einspeisung beim Netzbetreiber. In Ausnahmefällen kann eine Einspeisung aus Gründen abgelehnt werden, die nicht von reinsolar zu vertreten sind; die Nutzung ist dann ausschließlich zum Eigenverbrauch möglich.

3.4 Funkrundsteuerempfänger und Messkonzepte
Der Kunde stellt einen ggf. erforderlichen Funkrundsteuerempfänger sowie weitere gesetzlich vorgeschriebene Komponenten bereit. reinsolar koordiniert den erstmaligen Einbau der Messeinrichtung zur Erfassung eingespeister Strommengen.

3.5 Elektrische Kundenanlage
Der Kunde ist verantwortlich für die Eignung der bestehenden elektrischen Kundenanlage sowie für ggf. erforderliche Anpassungen.

3.6 Abgaben, Umlagen und Pflichten
Der Kunde trägt sämtliche Abgaben, Umlagen oder Steuern auf Einspeisevergütung oder Eigenverbrauch und erfüllt alle Pflichten aus dem EEG sowie sonstigen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere Meldepflichten.

3.7 Statik und Dachbeschaffenheit
Der Kunde stellt sicher, dass Dachstuhl, Sparren und (Konter-)Lattung für die zusätzliche Last der Anlage geeignet sind. Bei Zweifeln ist auf eigene Kosten ein Statiker zu beauftragen.

3.8 Angaben zum Dach
Alle von reinsolar angefragten Informationen zur Art und Beschaffenheit des Daches sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

3.9 Baufreier Zustand
Die Dachflächen sind baufrei zu halten. Dachaufbauten wie Satellitenantennen sind ggf. durch den Kunden zu versetzen.

3.10 Ersatzziegel
Der Kunde hält eine ausreichende Anzahl passender Ersatzziegel bereit oder beschafft diese auf Aufforderung.

3.11 Schutzmaßnahmen, Kaskaden, Erdarbeiten
Elektrotechnische Schutzmaßnahmen, Kaskadenschaltungen und Erdarbeiten sind nicht Bestandteil der Leistungen von reinsolar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.12 Zugang, Montage und Internet
Der Kunde gewährt ungehinderten Zugang, ermöglicht Gerüststellung, stellt WC-Zugang bereit und sorgt für einen Internetanschluss zur Inbetriebnahme und Konfiguration der Anlage.


 

4. Leistungsumfang 🔧

4.1 Vertragsinhalt
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot sowie ggf. schriftlich vereinbarten Nebenleistungen.

4.2 Leistungen
Je nach Auftrag umfassen die Leistungen Beratung, Planung, Konfiguration, Montage und Inbetriebnahme.

4.3 Einsatz Dritter
reinsolar ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte ausführen zu lassen.

4.4 Zusatzleistungen
Zusatzleistungen, die erst während der Montage erforderlich werden, können gesondert berechnet werden.


 

5. Termine, Lieferung und Annahmeverzug ⏱️

5.1 Termine
Liefer- und Montageterminen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

5.2 Mitwirkung
Die Einhaltung von Terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.

5.3 Verzögerungen
Verzögerungen durch den Kunden verlängern Fristen entsprechend.

5.4 Annahmeverzug
Bei Annahmeverzug geht die Gefahr auf den Kunden über. reinsolar kann nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

5.5 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

5.6 Ersatzkomponenten
Bei Nichtverfügbarkeit dürfen gleichwertige Komponenten geliefert werden.


 

6. Eigentumsvorbehalt 🔐

6.1 Eigentum
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von reinsolar.

6.2 Rücktritt und Herausgabe
Bei Zahlungsverzug ist reinsolar berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Demontage- und Transportkosten trägt der Kunde.

6.3 Sicherungsrechte
Vor vollständiger Zahlung dürfen Waren weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.


 

7. Informationen und Unterlagen 📄

7.1 Herstellerangaben
Herstellerangaben, Datenblätter und Prognosen sind unverbindlich.

7.2 Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind Beispielrechnungen und keine Geschäftsgrundlage.

7.3 Schutzrechte
Alle Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von reinsolar.

7.4 Kundenunterlagen
Vom Kunden bereitgestellte Unterlagen erfolgen auf dessen Verantwortung. Der Kunde stellt reinsolar von Ansprüchen Dritter frei.


 

8. Abnahme und Anlagenbetrieb ⚡

8.1 Abnahme
Die Abnahme erfolgt bei Betriebsbereitschaft der Anlage.

8.2 Abnahmeprotokoll
Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt.

8.3 Fiktive Abnahme
Erfolgt keine Abnahme, gilt die Leistung nach fünf Werktagen als abgenommen.

8.4 Anlagenbetrieb
Mit Inbetriebnahme übernimmt der Kunde die Rolle des Anlagenbetreibers. reinsolar meldet die Anlage bei der Bundesnetzagentur.


 

9. Gewährleistung und Garantien 🛠️

9.1 Mängelanzeige
Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

9.2 Nacherfüllung
reinsolar leistet Nacherfüllung nach gesetzlichen Vorgaben.

9.3 Ausschlüsse
Keine Gewähr besteht bei natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Nutzung oder Fremdeingriffen.

9.4 Herstellergarantien
Herstellergarantien bestehen ausschließlich gegenüber dem Hersteller.


 

10. Haftung ⚖️

10.1 Grundsatz
reinsolar haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

10.2 Haftungsbegrenzung
Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3 Produkthaftung
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


 

11. Preise und Zahlung 💶

11.1 Preise
Es gelten die im Angebot genannten Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

11.2 Teilzahlungen
500,00 € nach Vertragsschluss, Rest nach Betriebsbereitschaft.

11.3 Zahlungsart
Zahlungen erfolgen per Überweisung. Rechnungen werden elektronisch übermittelt.

11.4 Verzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Pauschalen.


 

12. Werbung und Referenzen 📸

reinsolar ist berechtigt, installierte Anlagen zu fotografieren und als Referenz zu verwenden.


 

13. Widerrufsrecht 🔄

13.1 Verbraucherwiderruf
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

13.2 Rücksendekosten
Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.

13.3 Widerrufsbelehrung
Die gesetzliche Widerrufsbelehrung einschließlich Musterformular ist Bestandteil dieser AGB.

13.4 Ausschlüsse
Kein Widerrufsrecht besteht bei kundenspezifischen oder fest verbauten Waren.


 

14. Datenschutz 🔐

Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.
Weitere Informationen unter: 👉 https://reinsolar.de/datenschutz


 

15. Streitbeilegung 🕊️

Die EU stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:
👉 https://ec.europa.eu/consumers/odr/

reinsolar nimmt nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil.


 

16. Schlussbestimmungen 📍

16.1 Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Duisburg, soweit gesetzlich zulässig.

16.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.


 

Version 3.2 – Duisburg, 02.01.2026

Nach oben scrollen